Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und dem freien Verkehr ihrer Daten innerhalb der EU. Sobald Sie mit Ihrem Unternehmen Dienstleistungen oder Waren in der EU, beziehungsweise Deutschland, anbieten und Mitarbeiter beschäftigen, ist die DSGVO für Sie anwendbar und Pflicht. Die neue Verordnung löst das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland ab. Allerdings wird das BDSG nicht komplett verworfen. Es gibt weiterhin rechtskräftige Passagen des BDSG mit Ergänzungen und Erläuterungen zur DSGVO.